Datenschutzvorgaben sind gesetzlich verbindliche Auflagen und finden sich in vielen Gesetzen. Das BDSG/LDSG sind dabei die Kerngesetze, flankiert von den eigenständigen kirchenrechtlichen Datenschutzgesetzen.
Datenschutz: Was muss getan werden?

Umsetzung
rechtlicher Pflichtenkatalog

(S&L-Baustein Recht)

Umsetzung
technisch-organisatorischen Pflichtenkatalog

(S&L-Baustein Technik)
Prüf-Tenor dabei: Ist die Verarbeitung erlaubt und wenn ja, sind die Daten technisch-organisatorisch sicher eingebunden.